Deutsche Krankenversicherungen
Private Krankenversicherung (PKV)
Private deutsche Krankenversicherungen übernehmen oft einen erheblichen Teil der Kosten. Konsultation, Diagnostik (Ultraschall), CGF-Therapie, Navigation werden in der Regel erstattet. Lipogems® kann eine zusätzliche Genehmigung erfordern. Empfehlung: Vorabgenehmigung (Kostenvoranschlag) vor der Behandlung einholen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen MIBRAR nicht, da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) handelt. GKV-Patienten zahlen die Behandlung selbst. Wir stellen detaillierte Rechnungen für den steuerlichen Abzug (außergewöhnliche Belastung) zur Verfügung.
Zusatzversicherung
Einige Zusatzpolicen übernehmen alternative und regenerative Behandlungsmethoden. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police selbstständig oder wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Ausländische Krankenversicherungen
Internationale Policen
Viele internationale Krankenversicherungen (Allianz Worldwide, Cigna Global, Bupa International, Aetna International) übernehmen Behandlungen in Deutschland. Die Erstattung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Police ab. Üblicherweise übernommen: Facharztkonsultation, Diagnostik, ambulante Eingriffe.
Krankenversicherungen aus Ländern der GUS
Russische, kasachische, usbekische DMS-Policen übernehmen in der Regel keine Behandlungen im Ausland. Ausnahme: VIP-Policen mit internationaler Deckung. Klären Sie dies vor der Reise mit Ihrer Versicherung.
Arabische Krankenversicherungen
Krankenversicherungen aus den VAE, Saudi-Arabien, Katar übernehmen oft planbare Behandlungen im Ausland bei Vorliegen eines Überweises. Vorabgenehmigung (prior authorization) erforderlich. Wir stellen alle Dokumente auf Englisch zur Verfügung.
Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherungen übernehmen nur Notfallbehandlungen und KEINE planbare Behandlung (einschließlich MIBRAR). Verlassen Sie sich nicht auf eine Reiseversicherung.
Dokumente für die Erstattung
Was stellt die Klinik zur Verfügung
Detaillierte Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte – deutscher Arztgebührentarif). Ärztliches Gutachten (auf Deutsch und Englisch). Beschreibung der durchgeführten Behandlung. Rehabilitationsempfehlungen. Diagnostische Aufnahmen (Ultraschall, Röntgen).
Vorabgenehmigung
Für private Krankenversicherungen empfehlen wir, vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag einzuholen. Die Klinik stellt den Kostenvoranschlag auf Anfrage bereit. Der Patient sendet ihn selbstständig an seine Versicherung zur Vorabgenehmigung.
Nach der Behandlung
Die Klinik stellt ein vollständiges Dokumentenpaket bereit: detaillierte Rechnung nach GOÄ, ärztliches Gutachten, Behandlungsbeschreibung. Der Patient reicht die Dokumente selbstständig bei seiner Versicherung ein. Die Klinik leistet keine Unterstützung bei Versicherungsbeschwerden.
Dokumente für die Versicherung
Die Klinik stellt alle korrekt ausgestellten Rechnungen mit vollständiger Beschreibung der Behandlung und Rehabilitation bereit.
Beratung buchen +49 160 5736643Fragen zur Krankenversicherung
Oft teilweise. CGF, Konsultation, Navigation werden in der Regel erstattet. Lipogems® kann eine Vorabgenehmigung erfordern. Empfehlung: Kostenvoranschlag vor der Behandlung einholen.
Die Klinik stellt detaillierte Rechnungen nach GOÄ und ärztliche Atteste auf Deutsch und Englisch bereit. Der Patient reicht die Dokumente selbstständig bei seiner Versicherung ein. Die Erstattung hängt von den Bedingungen Ihrer Police ab.
Wir empfehlen, sich vor der Behandlung an Ihre Versicherung zu wenden. Die Klinik stellt auf Anfrage einen Kostenvoranschlag bereit — der Patient sendet ihn selbstständig an seine Versicherung.
Der Patient klärt die Beschwerde selbstständig mit seiner Versicherungsgesellschaft. Die Klinik leistet keine Unterstützung bei Versicherungsbeschwerden. Auf Anfrage kann die Klinik zusätzliche medizinische Dokumente (Gutachten, Untersuchungsergebnisse) bereitstellen.

